Winterdienst

Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege jeder Gemeinde gilt grundsätzliche für alle Haus- und Grundstückseigentümer. Diese müssen ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Diese Pflicht erfordert das Räumen von Schnee- und die Beseitigung von Eisglätte auf allen angrenzenden Wegen, Plätzen und Straßen.

Kommt es im Falle der Nichterfüllung zu Personen- oder Sachschäden, müssen Sie für die entstandenen Schäden haften.

Durch die Übertragung des Winterdienstes an die MJ-Gebäudeservice, transferieren Sie als Grundstückseigentümer diese Verpflichtung und das damit verbundene Risiko an uns. Von der ersten Stunde an gehörte der Winterdienst zu unserem Dienstleistungsrepertoire. Selbstverständlich verfügen wir auch über eine entsprechende Haftpflichtversicherung, welche uns und Sie für den Fall eines Schadens absichert.

Der Winterdienst wird gemäß der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde oder Stadt ausgeführt. Ihre individuellen Wünsche werden hierbei selbstverständlich berücksichtigt.

Selbstverständlich halten wir uns an die jeweiligen Satzungen und setzen nur erlaubtes Streumaterial ein.

Falls Sie Interesse haben, geben wir Ihnen gerne weitere Auskunft.

Folgende Dienstleistungen bieten wir im Bereich Winterdienst an:

  • Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen, Plätzen und Parkplätzen
  • Schneeräumung auf Straßen
  • Streudienst
© MJ Gebäudeservice Tadic